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Einseitige private Rechtsgestaltung : Geschichte und Dogmatik, Hardback Book

Einseitige private Rechtsgestaltung : Geschichte und Dogmatik Hardback

Part of the Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen series

Hardback

Description

Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rucktritt, beschaftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19.

Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von "Gestaltungsrechten".

Christian Hattenhauer untersucht zunachst ausgewahlte Falle im klassischen roemischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt.

Dann behandelt er die Schritte, die fur die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Halfte des 19.

Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar fur die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschaft mit Bindungswirkung gerade auch fur den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage fur die Prototypen ausserprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rucktritt.

Schliesslich unterzieht der Autor die "Lehre vom Gestaltungsrecht" eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkoemmlichen "Dogmen" (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unubertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen.

Sie verfehlen die massgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhaltnisses vernachlassigt.

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