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Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen romischen Recht, Hardback Book

Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen romischen Recht Hardback

Part of the Tubinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen series

Hardback

Description

Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags.

Mehrere Rechtsregeln schliessen die Einbeziehung dritter Personen aus.

Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Vertrage mit Drittbezug.

Wahrend sich mit der Erbenklausel allmahlich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen.

Die roemischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und fur die Bedurfnisse des Rechtsverkehrs.

Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstoesslichen Dogma ist der Romanistik aufgrund ubertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben.

Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von ausserordentlicher Flexibilitat vor.

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