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Die Rechtslage Deutschlands Nach dem Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972, Paperback / softback Book

Die Rechtslage Deutschlands Nach dem Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 Paperback / softback

Part of the Beitrage zum Auslandischen Offentlichen Recht und Volkerrecht series

Paperback / softback

Description

Die Rechtslage Deutschlands ist auch nach AbschluB des Grundlagenvertrags yom 21.

Dezember 1972 in zahlreichen wichtigen Fragen umstritten und der Klarung bedurftig.

Diese Fragen haben nach wie vor erhebliche aktuelle Be- deutung sowohl im volkerrechtlichen Verkehr, z.

B. bei der diplomatischen Protektion fur Bewohner der DDR von seiten der Bundesrepublik, als auch fur die Praxis der Gerichte, die sich u. a. bei der Auslegung des Auslands- begriffs mit dem Verhaltnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus- muss en.

Die in den einzelnen Kapiteln der Arbeit unternom- einandersetzen menen volkerrechtlichen Studien zur Rechtslage Deutschlands nach dem Grundlagenvertrag bieten freilich keine vollstandige Kommentierung dieses Vertrages und erschopfen nicht die vielfaltigen Aspekte der Rechtslage Deutschlands.

Sie sind an den mir wesentlich erscheinenden Problemen, wie z.

B. der Erklarung der bestandssichernden Wirkung des in der Praambel des Grundlagenvertrages enthaltenen Dissenses, der Deutung der besonde- ren Beziehungen, der Natur der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, des bindenden Rahmens fur die Folgevertrage und der Rolle, welche der Unberuhrtheit anderer Vertrage in bezug auf den Grundlagenvertrag zukommt, orientiert.

Eine Reihe von Problemen, deren Einbeziehung reizvoll gewesen ware, wie z.

B. der Status von Berlin und die Stellung beider deutschen Staaten in den Vereinten Nationen und inter- nationalen Organisationen, sind von mir an anderer Stelle behandelt und daher nicht nochmals aufgegriffen worden.

Die Arbeit, die von der juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1976 als Habilitationsschrift angenommen wurde, ist in einigen Anmerkungen, soweit mir dies unerlaBlich erschien, erganzt worden.

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