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Kommentar zur Zivilprozessordnung : Band 4:  271-327, Hardback Book

Kommentar zur Zivilprozessordnung : Band 4: 271-327 Hardback

Hardback

Description

In der 23. Auflage des vierten Bandes werden die 271-327 auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur kommentiert, wobei auch einige Gesetzesanderungen zu berucksichtigen waren.

Christoph Thole hat in dieser Auflage erstmals die Kommentierung der Vorschriften der 271-299a ubernommen und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zum Beweisrecht umfassend uberarbeitet.

Neuere Entwicklungen wie z.B. die zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Regelungen zur elektronischen Akte bei 298, 298a wurden bereits berucksichtigt.

Christoph Althammer hat die Kommentierung der Vorschriften zum Urteil ( 300-327) ubernommen und insbesondere bei den Vorschriften zur Rechtskraft eine Fulle neu veroeffentlichter hoechstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur berucksichtigt.

Umfassend uberarbeitet werden musste auch die Feststellungswirkung des Musterentscheids nach der Reform des KapMuG.

Weitere Bearbeitungsschwerpunkte bildeten aufgrund ihrer praktischen Bedeutung die Bestimmungen zu Teil-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil. Die Auflage erscheint in 12 Banden. Diese koennen sowohl einzeln, als auch in Subskription bezogen werden. Der Kommentar zur Zivilprozessordnung ist Bestandteil des Moduls Zivilprozessrecht Mohr Siebeck, das bei beck-online.de erhaltlich ist. Aus Rezensionen: "Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet fur Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, grundliche, umfassende und ubersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. [...] Der Bearbeiterkreis gewahrleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung." Monatsschrift fur Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17 "Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdrucklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des jungsten Bandes nichts hinzuzufugen ist.

Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles uberragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein." Herbert Gunther Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2010, 1439 "Anspruchsvoller, verlasslicher und insgesamt vollstandiger lasst sich eine Prozessordnung schwerlich erlautern." Herbert Gunther Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2007, 1200-1201 "Der Grosskommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur.

Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht.

Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Moeglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen." Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588 "Was die Praxis bisher beschaftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten koennte, wird frei von jeder akademischen Attitude mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollstandigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschliessung Schwierigkeiten bereiten koennte.

In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine fuhrende Position als uberaus sorgfaltige, luckenlose und jedem denkbaren Anspruch genugende Prasentation des deutschen Zivilprozessrechts." Herbert Gunther, Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2005, 3432

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