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Die Ordnung des Strafrechts : Zum Funktionswandel von Normen, Zurechnung und Verfahren, Hardback Book

Die Ordnung des Strafrechts : Zum Funktionswandel von Normen, Zurechnung und Verfahren Hardback

Part of the Jus Poenale series

Hardback

Description

Das Strafrecht ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen.

Fur die Strafrechtswissenschaft geht es darum, diesen Wandel angemessen abzubilden.

Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag dazu leisten.

Zu markieren sind insofern das Kraftfeld, in das Kriminalpolitik, Dogmatik und Rechtsprechung eingebettet sind, die wechselseitigen Einflusse und unubersehbaren Spannungen.

Zu markieren sind aber auch die Folgen dieses Wandels.

Wenn hier von einem Kraftfeld gesprochen wird, so ist aber auch das neue Verhaltnis angesprochen, in dem Staat, Gesellschaft und Strafrecht zueinander stehen.

Gekennzeichnet ist dieses Verhaltnis dadurch, dass die Gesellschaft weitreichende Rechts- und Sicherheitsgarantien einfordert, denen der Staat durch ein ebenso umfassendes Gewahrleistungsregime zu entsprechen versucht.

Staatlicher Rechtsguterschutz beschrankt sich dabei nicht mehr auf "imperative oder punitive Steuerungstechniken".

Vielmehr finden sich zunehmend informelle oder kooperative Formen der Rechtsgestaltung, die im "Schatten der Hierarchie" angesiedelt sind.

Man denke nur an den grossen Bereich der Governance und Compliance.

Der Staat wird so zum "Doppelstaat", zum Interventions- und Kooperationsstaat.

Diese Entwicklung hat massive Konsequenzen fur das Strafrecht.

Denn in dem Masse, in dem der Staat in dieser Doppelrolle agiert, verandert sich auch das strafrechtliche Aufgabenprofil.

Innerhalb des materiellen und des Prozessrechts - erinnert sei an die Terrorbekampfung, das neue "Opferstrafrecht" oder an die Verstandigungsregelung - kommt es zu normativen "Umwidmungen", die sich systemimmanent nicht oder nur schwer auf einen Nenner bringen lassen.

Der strikte Tatschuldbezug (der Zurechnung) wird durch eine dynamische Konfliktbewaltigung "aufgelockert".

Pointiert: Neben die Tat tritt der Konflikt. Das Strafrecht wandelt sich so aber zu einem "Unsicherheitsbeherrschungsstrafrecht".

Ob damit die Autonomie- und Schutzanspruche der handelnden Akteure garantiert werden koennen, wird die Strafrechtswissenschaft herausarbeiten mussen.

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